Denkmalschutz von Gebäuden

Informationen zum Denkmalschutz in Hessen und Rheinland-Pfalz

Ohne Frage: Ein altes Haus hat was! Es kann Geschichten erzählen, birgt mitunter Geheimnisse und ist Zeugnis von traditioneller Handwerkskunst. Dass es überhaupt möglich ist, in denkmalgeschützten Gebäuden zu wohnen, ist der historischen Bauweise zu verdanken. Früher wurden zum Bauen Materialien gewählt, die für die „Ewigkeit“ geschaffen waren. Denkmalgeschützte Gebäude sind deshalb besonders nachhaltig: Bestehen aus langlebigen Materialien, sind reparaturfähig und bieten verschiedene Nutzungsmöglichkeiten.

Auch wenn das Wohnen in einem Denkmal mit gewissen Auflagen verbunden ist, das Bedürfnis der Menschen nach dem Echten, dem Alten ist groß.

Besitzt man ein solches Gebäude, gelten bei einer Sanierung oder Restaurierung feste Regeln und Bestimmungen. Das ist nicht immer ganz einfach, deshalb verdient jeder, der ein denkmalgeschütztes Gebäude sein eigen nennt und sich darum engagiert kümmert, hohe Anerkennung. Wie heißt es sinngemäß im Denkmalschutzgesetz: Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, außerdem sinnvoll zu nutzen.

Die besonderen Pflichten für Eigentümer eines denkmalgeschützten Hauses sind im Denkmalschutz des jeweiligen Bundeslandes gesetzlich geregelt. In unserem Einzugsbereich ist das Landesamt für Denkmalpflege Hessen und die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz zuständig. Dazu kommen noch die unteren Denkmalbehörden, die in Absprache mit den Landesämtern agieren.

Eine vollständige Liste aller Denkmalschutzbehörden finden Sie hier:

Wohnen im denkmalgeschützten Haus, immer ein Kompromiss.

Generell gilt für alle denkmalgeschützten Gebäude folgender Grundsatz: Die Substanz sollte erhalten bleiben, Schäden müssen repariert werden und für sämtliche Maßnahmen am denkmalgeschützten Haus benötigen Sie eine Genehmigung. Ob Türen, Fenster, das Dach oder die Wände, immer müssen sich die Eigentümer an die Denkmalschutzbehörde wenden und eine Erlaubnis einholen. Im Außenbereich des denkmalgeschützten Gebäudes ist erfahrungsgemäß wenig Veränderung möglich. Im Innenbereich sieht das entspannter aus. Ein intensiver Austausch mit der Denkmalschutzbehörde ist in jedem Fall förderlich. Ein Ignorieren des Denkmalschutzes macht keinen Sinn. In den allermeisten Fällen müssen die nicht genehmigten Maßnahmen wieder rückgängig gemacht werden und zusätzlich werden Bußgelder fällig.. Der gesetzliche Rahmen erlaubt sogar eine Enteignung, wenn Sie alle Vorschriften der Denkmalschutzbehörde missachten.

So weit soll es natürlich nicht kommen, deshalb sollten Sie bei der Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes folgende  Grundregeln beachten:

Das Erscheinungsbild und die historische Bausubstanz dürfen nicht erheblich beeinträchtigt werden. Veränderungen sollten möglichst als solche erkennbar sein, um Sie bei Bedarf wieder rückgängig machen zu können. Das Denkmalamt spricht hier von der Balance zwischen Zumutbarkeit der Erhaltung und Restaurierung und den Nutzungsinteressen der Eigentümer.

Um sich in das Thema einzulesen, gibt es auf der Internetseite des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen, gute Basisinformation aus erster Quelle. Unter dem Titel „RECHTE UND PFLICHTEN EINES DENKMALEIGENTÜMERS“ werden hier verschiedene Aspekte erläutert:

Erfahrene Handwerksbetriebe für Restaurierung und Denkmalpflege

Wenn Sie sich an einen Handwerksbetrieb für Restaurierung und Denkmalpflege wenden, sind Sie immer auf der sicheren Seite. Eine Liste mit zertifizierten Firmen für Restaurierung und Denkmalpflege finden Sie auf der Internetseite des Zentralverbands des Deutschen Handwerks e. V. https://www.restaurierung-handwerk.de/de.

Die Sauer GmbH wurde immer wieder mit Preisen im Bereich Restaurierung und Denkmalpflege ausgezeichnet. Wir freuen uns, auch für Sie tätig zu werden. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und erzählen Sie uns von Ihren Plänen für Ihr denkmalgeschütztes Gebäude.

Denkmalgeschütztes Gebäude sanieren bzw. renovieren

Sie haben kürzlich ein denkmalgeschütztes Gebäude erworben und möchten jetzt gerne mit der Sanierung loslegen? Dann sollte Sie folgende Punkte beachten:
Ortstermin mit Planern, Handwerkern, Energieberatern etc. , um den baulichen und energetischen Zustand Ihres Objekts zu prüfen.
Erstellung eines Sanierungskonzeptes
Zustimmung der Denkmalschutzbehörde zum Konzept
Prüfung einer möglichen Förderung durch die Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW)
Als Fachbetrieb für Restaurierung und Denkmalpflege unterstützen wir Sie gerne in der Kommunikation mit dem zuständigen Denkmalamt.

Wir als Steinmetz Fachbetrieb für Restaurierung und Denkmalpflege führen folgende Arbeiten aus:

  • Fassadenreinigung im JOS-Verfahren oder Direktstrahlverfahren oder Microtrockenstrahlverfahren leihenhaft auch sandstrahlen genannt.
  • Fugenarbeiten an Backsteingebäuden, Mauerwerk; Mauern und Sockeln
  • Austausch von Natursteinbauteilen
  • Restaurieren von Fassaden; Sockeln, Treppen, Balkonen, Gesimsen etc.
  • statische Ertüchtigungen bei Rissen
  • Verpressarbeiten
  • Steinersatzantragungen mit Produkten von Krusemark oder Remmers
    Sandsteinaustausch mit regionalen Sandsteinen; Mainsandstein; Pfälzer Sandstein; Schweinstäler Sandstein; Obersulzbacher Sandstein oder Vogesensandstein
  • Reprofilierungen
  • Entsalzungen
  • Vernadelungen
  • Festigung von Gesteinen
  • Steintransport

Wenn Sie Eigentümer eines historischen Gebäudes sind und darin wohnen, sind die wichtigsten Maßnahmen sicher schon durchgeführt worden. Allerdings sind historische Häuser reparaturanfällig und müssen permanent gepflegt werden. Die meisten Eigentümer eines Denkmals sind sehr an dem Substanzschutz ihrer Immobilie interessiert und investieren viel in den Erhalt Ihres Gebäudes. Hier hilft eine langfristige Planung der Maßnahmen mit den Fachleuten für das jeweilige Gewerk.

Weiterführende Links zum Thema Denkmalschutz

Kontakt

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und erzählen Sie uns von Ihren Plänen